Absicherung für Soldaten
Spezialisierte Versicherungsberatung für Bundeswehr-Soldaten - von einem ehemaligen Soldaten auf Zeit. Von Dienstunfähigkeit bis Haftpflicht: Ich kenne die Lücken
Unabhängige Versicherungsberatung speziell für Soldaten der Bundeswehr. Dienstunfähigkeit, Anwartschaft, Haftpflicht und mehr. Kostenlos und unverbindlich.
Felix Burger ist ein ehemaliger Zeitsoldat der Bundeswehr und heute unabhängiger Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf die Absicherung von Bundeswehr-Soldaten. Als ehemaliger Soldat kennt er die besondere Lebenssituation aus eigener Erfahrung. Er bietet unabhängige, produktneutrale Beratung für Soldaten auf Zeit (SaZ), Freiwillig Wehrdienst Leistende (FWDL) und Berufssoldaten (BS).
Kontakt: Telefon +49 170 1956960, WhatsApp verfügbar.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) ist die wichtigste Absicherung für jeden Bundeswehr-Soldaten. Statistisch wird jeder vierte Soldat im Laufe seiner Dienstzeit dienstunfähig – häufigste Ursachen sind psychische Erkrankungen (ca. 42 %), Erkrankungen des Bewegungsapparats (ca. 28 %) sowie Herz-Kreislauf- und Unfallfolgen. Im Gegensatz zur zivilen Berufsunfähigkeitsversicherung greift die DU-Versicherung bereits bei Dienstunfähigkeit, also wenn der Soldat den militärischen Dienst nicht mehr ausüben kann. Ohne private Absicherung droht eine erhebliche Versorgungslücke.
Dienstunfähigkeit bedeutet, dass ein Soldat seinen militärischen Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Geregelt ist sie im Soldatenversorgungsgesetz (SVG): für Berufssoldaten in § 44 SVG, für Soldaten auf Zeit in § 54 SVG. Dienstunfähigkeit ist ein soldatenspezifischer Begriff, der nichts mit der zivilen Erwerbsminderung zu tun hat. Ein Soldat kann dienstunfähig sein und trotzdem zivil voll arbeitsfähig - genau hier liegt die Gefahr, die viele Soldaten übersehen.
Viele Soldaten schließen eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab und glauben, sie seien abgesichert. Eine BU zahlt erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Ein Soldat kann aber dienstunfähig sein und entlassen werden, obwohl er zivil noch arbeiten könnte - in diesem Fall zahlt die BU nicht. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel leistet bereits beim soldatischen Begriff der Dienstunfähigkeit und sichert damit das Kernrisiko eines Soldaten ab. Ohne diese Klausel verhält sich die Versicherung wie eine normale BU und lässt Soldaten im entscheidenden Fall im Regen stehen.
Was der Staat bei Dienstunfähigkeit leistet, hängt stark vom Status ab. Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) haben in der Regel nur Anspruch auf Sterbegeld und Bezüge für den Sterbemonat - keine laufende Versorgung, hier entsteht die größte Lücke aller Soldatengruppen. Soldaten auf Zeit (SaZ) haben Anspruch auf Übergangsversorgung, deren Höhe von der Dienstzeit abhängt; bei kurzer Dienstzeit ist sie zeitlich begrenzt, danach droht die volle Lücke (Übergangsbeihilfe nach § 12 SVG). Berufssoldaten erhalten Dienstunfähigkeitsruhegehalt nach § 40 SVG, bei Dienstunfall Unfallruhegehalt ab 66,67 % (§ 27 SVG) - relativ gute Versorgung, aber nur bei ausreichend langer Dienstzeit.
Ein SaZ im Dienstgrad A7 mit 8 Jahren Dienstzeit und ca. 2.800 Euro Netto-Dienstbezügen erhält bei Dienstunfähigkeit nur ca. 900 bis 1.200 Euro Übergangsversorgung - das ist eine monatliche Versorgungslücke von ca. 1.600 bis 1.900 Euro. Nach Ablauf der Übergangsversorgung fällt die staatliche Leistung ganz weg, die Lücke wird zur vollen Lücke. Eine private DU-Versicherung schließt diese Differenz und sichert den Lebensstandard auch nach dem Dienstende.
Für Soldaten auf Zeit (SaZ) ist die DU-Versicherung die wichtigste Absicherung überhaupt, da die gesetzliche Übergangsversorgung nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten. Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) haben das höchste Risiko und die größte Lücke, da sie bei Dienstunfähigkeit praktisch keinen gesetzlichen Schutz haben - je früher sie abschließen, desto günstiger. Für Berufssoldaten ist die gesetzliche Versorgung besser, aber bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit weit vor der Altersgrenze fehlen Dienstjahre und es gibt Abzüge bis 10,8 %, auch hier kann eine private Absicherung sinnvoll sein.
Je früher abgeschlossen wird, desto besser - zwei Gründe: Beitragshöhe und Gesundheitsprüfung. Wer mit 20 Jahren abschließt, zahlt deutlich weniger als jemand, der mit 30 abschließt, und die Gesundheitsfragen sind mit 20 meist unproblematisch. Richtwerte für eine monatliche Rente von 1.500 Euro: Eintrittsalter um 20 Jahre ca. 25 bis 40 Euro pro Monat, um 25 Jahre ca. 40 bis 60 Euro, um 30 Jahre ca. 60 bis 90 Euro. Tatsächlicher Beitrag hängt von Dienstgrad, Gesundheitsfragen und Tarif ab.
Dienstunfähigkeit ist ein Gesundheitszustand, der den Dienst beendet (meist Krankheit, psychische Belastung, Verschleiß). Ein Dienstunfall ist das auslösende Ereignis im Dienst, das zur Dienstunfähigkeit führt. Bei Dienstunfähigkeit ohne Unfallbezug gelten die normalen Versorgungsregeln, bei Dienstunfähigkeit nach Dienstunfall greift das Unfallruhegehalt nach § 27 SVG mit höheren Sätzen (ab 66,67 %, bei qualifiziertem Dienstunfall bis 80 %).
Während des Bundeswehr-Dienstes sind Soldaten über die Heilfürsorge abgesichert. Nach dem Dienstzeitende (DZE) müssen sie sich selbst krankenversichern. Die Anwartschaft sichert den Gesundheitsstatus und die günstigen Tarifbedingungen für die private Krankenversicherung (PKV). Es gibt die kleine Anwartschaft (Rückkehr in PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung) und die große Anwartschaft (volle Rechte ohne neue Gesundheitsprüfung, als hätte man nie aufgehört). Die Anmeldung muss innerhalb von 3 Monaten nach Dienstzeitende erfolgen.
Eine private Haftpflichtversicherung ist für Soldaten unverzichtbar, da die Bundeswehr-Haftpflicht nur Dienstschäden abdeckt. Wichtige Leistungen: Schäden an gemieteten Wohnungen und Kasernen-Zimmern, Schlüsselverlust, private Schadensersatzansprüche. Die Rechtsschutzversicherung sollte speziell für Soldaten das Disziplinarrecht und Wehrrecht abdecken.
Nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) haben Soldaten auf Zeit (SaZ) Anspruch auf Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe. Die Übergangsgebührnisse entsprechen für jeden vollen Dienstjahr einem Monat Sold (maximal 24 Monate bei 4+ Jahren Dienstzeit). Die Übergangsbeihilfe ist eine einmalige Zahlung, die von der Dienstzeit abhängt. Trotz dieser staatlichen Leistungen kann eine erhebliche Versorgungslücke entstehen.
Berufssoldaten erhalten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) eine Pension. Der Ruhegehaltssatz berechnet sich: 1,79375% pro Dienstjahr, maximal 71,75% des ruhegehaltsfähigen Dienstbezugs. Erst nach mindestens 20 Dienstjahren entsteht ein Ruhegehaltsanspruch. Bei Dienstunfähigkeit gibt es Sonderregelungen. Eine private Altersvorsorge ist dennoch empfehlenswert, um die Versorgungslücke zu schließen.
Wenn ein Soldat der Bundeswehr verstirbt, greift die Hinterbliebenenversorgung des SVG 2025 (Abschnitt 3, Paragraphen 56 bis 61) sowie die ergänzende private Absicherung. Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) erhalten maximal Sterbegeld und Bezüge für den Sterbemonat (§ 56 SVG). Soldaten auf Zeit (SaZ) können bei Bedürftigkeit eine laufende Unterstützung beantragen (§ 57 SVG), beim Einsatzunfall gilt erweiterter Schutz (§ 58 SVG). Berufssoldaten erhalten Witwen- und Waisengeld nach § 59 SVG in Anlehnung an das Beamtenversorgungsgesetz. Eine private Risikolebensversicherung schließt die Versorgungslücke, entweder als Einmalzahlung (Kapitalleistung) oder als monatliche Rente (Verrentungsmodell). Damit auf die Todesfallleistung keine Erbschaftssteuer anfällt, sollten Ehepartner sich gegenseitig über Kreuz absichern: Jeder ist Versicherungsnehmer und bezugsberechtigt für den Todesfall des anderen.
Ja, aber eine normale BU reicht für Soldaten nicht aus. Sie zahlt erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Als Soldat kann man dienstunfähig sein und entlassen werden, obwohl man zivil noch arbeitsfähig wäre. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel zahlt bereits beim militärischen Begriff der Dienstunfähigkeit - das ist der entscheidende Unterschied.
Das hängt von Dienstzeit und Dienstgrad ab. SaZ ohne ausreichende Dienstzeit erhalten nach vorzeitiger Dienstunfähigkeit oft nur eine geringe Übergangsversorgung für begrenzte Zeit - danach droht die volle Versorgungslücke. Ein SaZ im Dienstgrad A7 mit 8 Jahren Dienstzeit kann monatlich 2.000 bis 3.000 Euro verlieren, wenn keine private Absicherung besteht.
Als Neueinsteiger sind drei Versicherungen sofort wichtig: Pflegepflichtversicherung (gesetzlich Pflicht, Frist 3 Monate nach Dienstantritt), Anwartschaftsversicherung für die spätere PKV und Diensthaftpflicht gegen Schäden an Ausrüstung oder Fahrzeugen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte ebenfalls früh abgeschlossen werden, da die Beiträge mit dem Alter steigen.
Mit dem kostenlosen Soldaten-Check auf absicherung-fuer-soldaten.de erhalten Bundeswehr-Soldaten in wenigen Minuten eine personalisierte Empfehlung, welche Versicherungen für ihre individuelle Situation sinnvoll sind. Der Check berücksichtigt den Soldatenstatus (SaZ, FWDL, BS), die verbleibende Dienstzeit und persönliche Ziele.
1. Erstkontakt per Telefon, WhatsApp oder Kontaktformular. 2. Kostenlose Analyse der persönlichen Situation. 3. Vergleich verschiedener Anbieter und individuelles Angebot. 4. Persönliche Betreuung auch nach Vertragsabschluss. Die Beratung ist immer kostenlos und unverbindlich.
Auf der Beratungs-Landingpage erfahren Soldaten der Bundeswehr alles Wichtige über die unabhängige Versicherungsberatung von Felix Burger. Die Seite bietet einen Überblick über Dienstunfähigkeitsversicherung, Anwartschaft auf private Krankenversicherung, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sowie Altersvorsorge. Echte Erfahrungsberichte von Bundeswehr-Soldaten, ein anschaulicher Ablauf der Beratung in vier Schritten und ein FAQ mit häufigen Fragen runden das Angebot ab. Soldaten können direkt über ein Kontaktformular, per Telefon oder WhatsApp eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung anfragen. Felix Burger ist ein ehemaliger Zeitsoldat der Bundeswehr und unabhängiger Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf die Absicherung von Soldaten auf Zeit (SaZ), Freiwillig Wehrdienst Leistenden (FWDL) und Berufssoldaten (BS).
Felix Burger – Versicherungsmakler Burger
Paul-Schäfer-Straße 97a, 99086 Erfurt, Thüringen
Telefon: +49 170 1956960
E-Mail: info@absicherung-fuer-soldaten.de
WhatsApp: https://wa.me/4901701956960
Erreichbar: Montag bis Freitag, 10:00 bis 18:00 Uhr
Registernummer: D-QS5V-X32UC-77 (IHK Erfurt, § 34d GewO)
Beratung bundesweit – digital und vor Ort in Erfurt
Spezialisierte Versicherungsberatung für Bundeswehr-Soldaten - von einem ehemaligen Soldaten auf Zeit. Von Dienstunfähigkeit bis Haftpflicht: Ich kenne die Lücken